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Wohn & Hausratversicherung

Welche Gebäude und Bestandteile werden in einer Wohngebäudeversicherung versichert? Dabei wird bei dem Begriff Gebäude nicht nur das Haus gesehen, sondern auch viele Einbauten wie Lampen, Wintergärten, Garagen oder Carports. Weitere Bestandteile sind Zentralheizungsanlagen, fest verlegte Fußbodenbeläge, eingebaute Schränke und sanitäre Installationen. Sogar Hundehütten, Nebengebäude und Markisen sind Bestandteile. In erster Linie ersetzt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag und Leitungswasser. Darüber hinaus werden Schäden beglichen, die durch Sturm, Hagel, Frost und Schneedruck entstehen können.
Wenn der Versicherungsnehmer Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei führt, kommt die Versicherung nicht zum Tragen.

Des weiteren wird kein Schaden bezahlt, der durch Kernenergie, Kurzschluss oder Kriegsschäden entsteht. Bei Überspannungsschäden muss dieses Risiko vorher im Vertrag vereinbart werden. Oft ist dann ein Aufpreis zu erwarten, der sich aber auszahlen wird, wenn es zum Schadensfall kommt. Der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, angezeigt werden. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten und bei Leitungswasserschäden den Haupthahn zu schließen. Öffnungen müssen umgehend geschlossen werden, wenn ein Unwetter das Haus gefährden könnte und er muss die Schadensuntersuchung unterstützen. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag in der Regel innerhalb von drei Monaten kündigen. Der Vertrag kann von Seiten der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden reguliert bekommen hat. Dieses Recht besitzt in dem Fall auch die Versicherung.

Infos: http://www.12versicherung.de/

Hausratversicherung

Häufig denken die Menschen bei dem Begriff Hausrat nur an die Wohnungseinrichtung. Jedoch wird es immer wieder unterschätzt, welche Werte sich im eigenen Haushalt tatsächlich aus versicherungstechnischer Sicht befinden, denn zum Hausrat gehören alle beweglichen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände.

Zu den gängigen Leistungen einer Hausratversicherung gehört die Absicherung des versicherten Hausrates gegen Schäden bei Einbruch und Diebstahl, Hagel, Feuer sowie bei Sturm- und Leitungswasserschäden. Einige Hausratversicherungen bieten Überspannungsschäden durch Blitzschlag von vornherein mit an. Sollte dies bei der Hausratversicherung nicht der Fall sein, so kann der Schutz gegen einen Zusatzbeitrag mit eingeschlossen werden. Weitere Risiken, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl oder eine Absicherung gegen Elementarschäden durch Naturgewalten, können ebenfalls gegen einen zusätzlichen Beitrag mit versichert werden.

Die meisten Versicherer bieten dem Versicherungsnehmer eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche an. Prinzipiell ist es auch sinnvoll diese Vorgaben anzunehmen. Sobald die Versicherungssumme pauschal vom Versicherer bestimmt wird, besteht automatisch ein so genannter Unterversicherungsverzicht. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall nicht prüft, ob der tatsächliche Wert des Hausrates auch der Versicherungssumme entspricht. Der Schaden wird unproblematisch von der Versicherung reguliert. Hat der Versicherte die Deckungssumme selbst ermittelt, wird ein Gutachter der Versicherungsgesellschaft prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme stimmt. Hier kann es bei der Schadenregulierung zu Abzügen kommen.

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