Warum wird eine Unfallversicherung benötigt?
Die private Unfallversicherung ist auf die persönlichen Lebensverhältnisse eines jeden Versicherungsnehmers zugeschnitten und unverzichtbar. Kein Mensch kann weder sein Schicksal vorhersehen, noch kann er alle Gefahrenquellen umgehen, die speziell im Haushalt, im Straßenverkehr, aber auch bei Sport und Freizeit lauern. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt aber genau in diesen Situationen nicht zum Tragen, da sie nur bei Unfällen greift, die unmittelbar im Berufsalltag geschehen.
Ein schwerwiegender Unfall kann jedoch das ganze Leben verändern. Die private Unfallversicherung leistet dem Betroffenen an dieser Stelle zumindest finanzielle Unterstützung. So wäre es möglich dem Betroffenen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Aber auch bei teilweiser oder andauernder Erwerbsunfähigkeit sichert die private Unfallversicherung die Grundbedürfnisse des Versicherungsnehmers ab.
Somit kann der Betroffene sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren und braucht sich zumindest finanziell keinerlei Gedanken und Sorgen machen. Für ihn ist es anschließend wieder möglich ein halbwegs normales Leben zu führen.
Im Gegenzug zu den möglichen Risiken und Folgen eines schweren Unfalls sind die monatlichen Beiträge der Unfallversicherung sehr gering.
Egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit, ob im In- oder Ausland, während der Hausarbeit oder auch während der Freizeit, Unfälle können sich immer ereignen und sind nie vorhersehbar. Die private Unfallversicherung bietet immer ausreichenden und umfassenden Versicherungsschutz.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur während der beruflichen Tätigkeit und auf den Arbeitswegen, aber schon beim Transport von Verletzten aus dem Urlaubsort zurück in die Heimat entstehen erhebliche Schwierigkeiten und Kosten, welche nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden. So erfüllt sie zwar eine gewisse Grundsicherung, ist aber oftmals unzureichend. Die private Unfallversicherung hingegen bietet rund um die Uhr und weltweit Schutz, welche praktischerweise auch ein fixer Bestandteil ist und vertraglich nicht ausgehandelt werden muss.
Lediglich die Höhe der auszuzahlenden Summe ist vorab vertraglich festzusetzen, ebenso wie die zusätzlichen Leistungen zum Beispiel bei Extremsportarten.
Um völlig entspannt in den Urlaub zu fahren oder die Lieblingssportart auch ausgiebig genießen zu können, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung unverzichtbar. Nur dann kommt dem Betroffenen nach einem Unfall auch die Hilfe zu, die er braucht und in Anspruch nehmen muss.
Rat holen – aber bei wem? Was ist die Schweigepflicht?
Nicht jeder Finanzdienstleister ist geeignet, sich im Fall eines Interesses an einer BU als Berater zu betätigen. Man benötigt einen persönlichen Berater, dem man vertraut und von dem man glaubt, dass er im Interesse des Kunden und nicht im eigenen Geschäftsinteresse handelt. Und von dem man überzeugt ist, dass er am Markt den Überblick hat. Das Problem ist nämlich, dass jede Versicherung immer auch eine BU anbietet. Aber die Leistungen jeder BU Versicherung sind eben nicht gleich.
Die „Stiftung Warentest“ hat sich dabei besonders als nützlich erwiesen. Ihre jährlich durchgeführten Untersuchungen helfen enorm bei der Auswahl und schließen schon einmal nur schlechte Versicherungsleistungen und –Anbieter aus. Dabei erhielten im Jahr 2009 immer noch 39 Versicherungsunternehmen die Bestnote „sehr gut“.
Aufgrund der Schweigepflicht, denen die Ärzteschaft unterliegt, besteht oft Unklarheit über eine Krankheit oder einen Unfall. Damit eine Versicherung entscheiden kann, ob sie Leistungen erbringen muss, fordert sie Versicherte oft dazu auf, die Schweigepflicht des behandelnden Arztes aufzuheben. Weigert sich der Versicherte u.U. trotz Beibringung von amtsärztlichen Bestätigungen, kann die Versicherung ihre Leistung versagen, denn der Versicherte hat im Schadenfall eine Mitwirkungspflicht zur Aufklärung von Sachverhalten.
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